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Wasserschaden wer zahlt?
Frage von Tatjana:
Hallo, ich habe seit drei Jahren eine kleine Wohnung in
Nürnberg. Als ich vor ein paar Tagen, von einem Besuch bei
meinem Freund zurück kam, stellte ich fest, dass in meiner
Küche an den Wänden Feuchtigkeit war. Wie es scheint,
muss ein Wasserschaden
in der Wohnung über mir entstanden sein.
Da ich mich nicht so gut mit den Haftungssachen auskenne, frage ich
Euch, ob Ihr wisst wer für die Reparatur in meiner Wohnung
aufkommen muss?
Eure Antworten auf die Frage zum Thema "Wasserschaden wer zahlt?"
Antwort von Jutta:
Hallo Tatjana, weist Du das ist eigentlich ganz einfach. Nach dem Dich
ja keine Schuld trifft, kannst Du auch nicht für die Kosten
aufkommen. Ich würde den Vorfall meinem Vermieter schreiben.
Er hat die Aufgabe sich darum zu kümmern und auch
festzustellen, wer den Wasserschaden verursacht hat. Es ist nicht deine
Pflicht, dies zu tun.
Antwort von Markus:
Wenn es ein Wasserschaden ist, der wie Du schreibst, in der Wohnung
über Dir entstanden sein muss, dann ist auch der Mieter
dafür haftbar. Mein Bruder ist Rechtsanwalt und er hat es mir
so gesagt, als ich ein ähnliches Problem hatte. Also mache Dir
keine Sorgen, Du musst mit keinen Zahlungen rechnen.
Antwort von Lydia:
Hallo, sicher gibt es bei einem Wasserschaden immer einen Verursacher.
Entweder sind es kaputte Leitungen, was den Vermieter angehen
würde, oder es sind ausgelaufene Waschmaschinen usw. dies
würde dann den Mieter über dir betreffen.
Blöde wäre nur wenn es jeder abstreitet. Auf alle
Fälle solltest Du die Angelegenheit schriftlich an beide
Parteien schreiben.
Antwort von Ludwig:
Wenn es sich um einen Wasserschaden handelt, dann ist es meist eine
Versicherungsangelegenheit die der Verursacher zu begleichen hat. Es
können auch Handwerker gewesen sein die bei einer Renovierung
oder dergleichen gepfuscht haben und so eine Leitung angebohrt. Dies
war bei mir einmal der Fall. Ist es so, dann müssen die
für den Schaden bei Dir aufkommen.
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